FAQ - Häufige Fragen Abrechnung

Ein Heil- und Kostenplan ist ein detaillierter Kostenvoranschlag für geplante zahnärztliche Behandlungen. Er zeigt, welche Leistungen notwendig sind und welche Kosten auf Sie zukommen.

Der Festzuschuss ist der feste Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für bestimmte Zahnbehandlungen übernimmt. Alles darüber hinaus zahlt der Patient selbst oder über eine Zusatzversicherung.

Der Steigerungsfaktor gibt an, um wie viel das einfache Honorar einer zahnärztlichen Leistung gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erhöht wird – je nach Aufwand und Schwierigkeit.

Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen Satz der GOZ. Innerhalb dieses Rahmens darf der Zahnarzt ohne besondere Begründung abrechnen.

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise zahlt – etwa für Zahnersatz, Implantate oder professionelle Zahnreinigungen.

Mit einer Abtretungserklärung kann der Zahnarzt den Zuschuss direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Der Patient muss sich dann um nichts kümmern.

Der Eigenanteil ist der Teil der Behandlungskosten, den Sie selbst bezahlen müssen – nach Abzug des Festzuschusses der Krankenkasse.

Eine Abdingung ist eine Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient, wenn bestimmte Leistungen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind und daher privat abgerechnet werden.

Ja, bei entsprechender Bonität ist eine zinsfreie Ratenzahlung über ein Abrechnungsinstitut in bis zu sechs Monatsraten möglich.

BEMA ist der Gebührenkatalog für gesetzlich Versicherte, während die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) für Privatpatienten gilt.

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Behandlungskosten – hilfreich zur finanziellen Planung.

Wenn ein vereinbarter Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen wird, kann der Zahnarzt ein angemessenes Ausfallhonorar berechnen.

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung richten sich nach Zeit- und Arbeitsaufwand sowie nach individuellen Gegebenheiten.

Ja, sofern die Praxis ein Online-Terminportal anbietet, können Termine bequem über die Website vereinbart werden.

Ja, dafür gibt es geschützte Online-Portale. Sobald diese freigeschalten sind, können Sie Ihre Daten sicher vorab übermitteln.

In der Regel sollte ein Termin spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit er neu vergeben werden kann. Notfälle sind natürlich ausgenommen.

Bei gesetzlich Versicherten kann eine Direktabrechnung erfolgen, wenn sogenannte andersartige Leistungen (z. B. Implantatkronen) gewählt werden.

Wenn eine Behandlung nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist, darf sie als Privatleistung nach GOZ abgerechnet werden.

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Festzuschuss oder gewähren einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung. Es lohnt sich, bei der eigenen Kasse nachzufragen.

Nein. Während der laufenden Parodontitistherapie ist die Nachbehandlung bereits über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt. Je nach Schweregrad werden zwei bis sechs Reinigungen übernommen.